E-Rechnungspflicht im B2B

E-Rechnung im Handwerk: Was ab wann gilt

Die E-Rechnungspflicht kommt in Stufen: Empfangen müssen alle Betriebe schon heute, der Pflicht-Versand folgt bis 2028. Hier sind die Fristen, die Formate — und wie Sie die Umstellung ohne Doppelerfassung in den Betriebsalltag holen.

Die Stufen

Der Zeitplan der E-Rechnungspflicht

Grundlage ist das Wachstumschancengesetz mit seinen Übergangsregelungen für den Rechnungsversand im inländischen B2B-Geschäft.

  1. Seit 01.01.2025

    Empfangspflicht für alle B2B-Unternehmen

    Jedes inländische Unternehmen — auch der kleine Handwerksbetrieb — muss E-Rechnungen im strukturierten Format empfangen und verarbeiten können. Eine einfache PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.

  2. Übergangszeit bis Ende 2026

    Versand: Papier und PDF noch zulässig

    Beim Versand dürfen Betriebe übergangsweise weiter Papier- oder (mit Zustimmung des Empfängers) PDF-Rechnungen stellen. Wer B2B-Kunden hat, sollte die Umstellung aber nicht auf den letzten Drücker schieben.

  3. Ab 01.01.2027

    Versandpflicht für größere Betriebe

    Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen ihre inländischen B2B-Rechnungen als E-Rechnung stellen.

  4. Ab 01.01.2028

    Versandpflicht für alle

    Die Übergangsregelungen enden — dann gilt die E-Rechnungspflicht im inländischen B2B-Geschäft für jeden Betrieb, unabhängig von der Größe.

Kurz beantwortet

Die häufigsten Fragen aus Handwerks- und Servicebetrieben

Was zählt als E-Rechnung?

Nur strukturierte Formate nach der europäischen Norm EN 16931 — in Deutschland vor allem XRechnung (reines XML) und ZUGFeRD/Factur-X (PDF mit eingebettetem XML). Eine gescannte oder einfache PDF-Rechnung erfüllt die Anforderungen nicht.

Betrifft das auch Privatkunden-Rechnungen?

Nein — die Pflicht gilt für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B). Rechnungen an Privatkunden (B2C) sind nicht betroffen. Wer aber für Hausverwaltungen, Bauträger oder Gewerbekunden arbeitet, ist mitten im Thema.

Was sollte ein Betrieb jetzt tun?

Erstens: sicherstellen, dass eingehende E-Rechnungen empfangen und archiviert werden können. Zweitens: die eigene Rechnungsstellung so aufstellen, dass XRechnungen ohne Mehraufwand aus dem normalen Auftrag entstehen — statt später doppelt zu erfassen.

So hilft HeatServPro

XRechnung aus dem Auftrag statt Doppelerfassung

In HeatServPro entsteht die E-Rechnung aus demselben Vorgang wie Einsatz und Servicebericht — die Pflicht wird zum Nebeneffekt des normalen Ablaufs.

  • XRechnung nach EN 16931 direkt aus dem Auftrag — Bericht und Rechnung nutzen dieselben Daten
  • Rechnungspositionen, USt-Logik und Validierung eingebaut
  • Peppol-ready/BYO: normtreuer Export ohne Anbieter-Lock-in
  • GoBD-orientierte Ablage: Vorgang, Bericht und Rechnung bleiben verknüpft
  • DATEV-Export für den Steuerberater inklusive

Stand: Juli 2026. Diese Seite fasst die Regelungen praxisorientiert zusammen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind Gesetzestext und BMF-Schreiben; Details bitte mit dem Steuerberater klären.

Vom unterschriebenen Bericht zur XRechnung — ein Vorgang.

14 Tage Sandbox mit gefüllten Demo-Daten, inklusive E-Rechnung und DATEV-Export. Ohne Zahlungsdaten.

Demo-Auftrag testen
Wir respektieren deine Privatsphäre

Wir nutzen optionale Cookies zur anonymen Reichweiten-/Nutzungsmessung (Google Analytics), um unser Angebot zu verbessern. Nur mit deiner Einwilligung – jederzeit widerrufbar. Datenschutz