F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573

Dichtheitsprüfung: Welche Fristen 2026 gelten

Die F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 legt fest, wie oft Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen auf Dichtheit geprüft werden müssen. Entscheidend ist das CO₂-Äquivalent der Füllmenge — hier die Fristen, Ausnahmen und Dokumentationspflichten im Überblick.

Prüfintervalle

Die Fristen nach CO₂-Äquivalent

Maßgeblich ist das CO₂-Äquivalent der Anlage (Füllmenge in kg × GWP des Kältemittels). Ein fest installiertes Leckage-Erkennungssystem verdoppelt das zulässige Intervall.

CO₂-Äquivalent der AnlagePrüfintervallMit Leckage-Erkennungssystem
ab 5 t CO₂-Äquivalentalle 12 Monatealle 24 Monate
ab 50 t CO₂-Äquivalentalle 6 Monatealle 12 Monate
ab 500 t CO₂-Äquivalentalle 3 Monatealle 6 Monate

Zusätzlich gilt: Nach jeder Leckage-Reparatur ist innerhalb eines Monats eine Nachkontrolle der reparierten Stelle fällig.

Pflichten im Betrieb

Was Kälte- und Klimabetriebe konkret organisieren müssen

CO₂-Äquivalent je Anlage kennen

Die Frist hängt nicht von der Füllmenge in kg ab, sondern vom CO₂-Äquivalent: Füllmenge × GWP-Wert des Kältemittels. Wer R-448A, R-410A oder R-134a im Bestand hat, kommt je nach Füllmenge auf sehr unterschiedliche Prüfrhythmen.

Prüftermine je Anlage im Blick behalten

Jede prüfpflichtige Anlage hat ihren eigenen Rhythmus. Wird eine Leckage repariert, ist innerhalb eines Monats eine Nachkontrolle fällig — zusätzlich zum regulären Intervall.

Aufzeichnungen führen und aufbewahren

Zu jeder Anlage gehören Aufzeichnungen über Kältemittel, Mengen, Prüfungen, Leckagen und Reparaturen. Diese Unterlagen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden können.

Ausnahme: hermetisch geschlossene Systeme

Hermetisch geschlossene Einrichtungen mit weniger als 10 t CO₂-Äquivalent sind von der regelmäßigen Dichtheitsprüfung ausgenommen — entsprechende Kennzeichnung vorausgesetzt.

So hilft HeatServPro

Fristen berechnen lassen statt Listen pflegen

Das F-Gas-Logbuch in HeatServPro leitet die Prüffristen automatisch aus Kältemittel und Füllmenge ab und verbindet die fällige Prüfung direkt mit Auftrag, Bericht und Rechnung.

  • GWP-Katalog: CO₂-Äquivalent wird aus Kältemittel und Füllmenge automatisch berechnet
  • Prüffristen (12/6/3 Monate, verdoppelt bei Leckage-Erkennung) werden automatisch abgeleitet
  • 1-Monats-Nachkontrolle nach Leckage wird automatisch terminiert
  • Revisionssicheres Logbuch-PDF je Anlage — 5 Jahre nachweisbar
  • Fällige Prüfung → Auftrag → Bericht → E-Rechnung in einem Vorgang

Stand: Juli 2026. Diese Seite fasst die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/573 praxisorientiert zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Verordnungstext.

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