CO₂-Äquivalent je Anlage kennen
Die Frist hängt nicht von der Füllmenge in kg ab, sondern vom CO₂-Äquivalent: Füllmenge × GWP-Wert des Kältemittels. Wer R-448A, R-410A oder R-134a im Bestand hat, kommt je nach Füllmenge auf sehr unterschiedliche Prüfrhythmen.