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KfW-458-Förderung berechnen

Grundförderung plus Boni, gedeckelt bei einem Höchstsatz und begrenzt auf förderfähige Kosten je Wohneinheit. Investitionssumme eintragen, zutreffende Haken setzen — Fördersatz, Zuschuss und Eigenanteil stehen sofort da.

Gesamtkosten der Maßnahme inklusive Einbau und Umfeldmaßnahmen.

Bestimmt die förderfähige Höchstgrenze: aktuell 30.000 €.

Zutreffende Voraussetzungen
Fördersatz
50 %
Zuschuss
14.000 €
Eigenanteil
14.000 €
  • Grundförderung+30 %Basis für förderfähige erneuerbare Heizungen (z. B. Wärmepumpe, Biomasse).
  • Klimageschwindigkeits-Bonus+20 %Nur selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionsfähigen alten fossilen Heizung (Höhe sinkt nach 2028).
  • Einkommens-Bonusgreift nichtNur selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr.
  • Effizienz-Bonusgreift nichtWärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder Erdreich/Wasser/Abwasser als Wärmequelle.

Förderfähige Kosten: 28.000 € von 28.000 € — die Höchstgrenze liegt bei 30.000 € für 1 Wohneinheit.

Reihenfolge im Antragsverfahren

  1. 1Antrag VOR VorhabenbeginnDer KfW-Zuschussantrag muss vor Abschluss eines verbindlichen Liefer-/Leistungsvertrags gestellt werden. Üblich: Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung der Förderzusage.
  2. 2Bestätigung zum Antrag (BzA)Vom Fachunternehmen oder Energie-Effizienz-Experten – wird für die Antragstellung benötigt.
  3. 3FachunternehmererklärungBestätigung der technischen Mindestanforderungen (z. B. Effizienz der Wärmepumpe, hydraulischer Abgleich).
  4. 4Identifikationsnummer & VerwendungsnachweisNach Umsetzung: Rechnung(en), Fachunternehmererklärung und Nachweise für den Verwendungsnachweis einreichen.
  5. 5Fristen beachtenUmsetzungs- und Nachweisfristen der KfW einhalten; aktuelle Programmbedingungen prüfen.

Hinweis: Unverbindliche Orientierung und Schätzung – keine Förderzusage und keine Förder-, Steuer- oder Rechtsberatung. Förderprogramme, Sätze, Boni und Fristen können sich ändern. Verbindliche Auskünfte und die Antragstellung erfolgen über KfW/BAFA.

Nutzen

Warum dieses Werkzeug

  • Boni einzeln nachvollziehbar

    Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeits-Bonus 20 %, Einkommens-Bonus 30 %, Effizienz-Bonus 5 % — jede Zeile zeigt, ob sie greift und warum.

  • Deckelung sichtbar gemacht

    Die Summe der Boni kann rechnerisch über dem Höchstsatz von 70 % liegen. Der Rechner weist aus, wenn gedeckelt wird — statt still zu kürzen.

  • Förderfähige Kosten je Wohneinheit

    30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die Wohneinheiten 2 bis 6 und je 8.000 € ab der siebten — die Grenze wird automatisch mitgeführt.

  • Antrags-Checkliste dabei

    Antrag vor Vorhabenbeginn, Bestätigung zum Antrag, Fachunternehmererklärung, Verwendungsnachweis — die Reihenfolge, an der Anträge sonst scheitern.

Häufige Fragen

Was Betriebe am häufigsten fragen

Wie hoch ist die Grundförderung?

Die Grundförderung für den Einbau einer förderfähigen erneuerbaren Heizung — etwa einer Wärmepumpe oder einer Biomasseanlage — beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie gilt unabhängig davon, ob es sich um selbstgenutztes Eigentum handelt.

Wer bekommt den Klimageschwindigkeits-Bonus?

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine funktionsfähige alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauschen, erhalten zusätzlich 20 Prozentpunkte. Die Höhe des Bonus sinkt nach 2028 stufenweise; der Rechner bildet den Stand 2024 bis 2028 ab.

Was ist der Einkommens-Bonus?

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von höchstens 40.000 Euro im Jahr erhalten weitere 30 Prozentpunkte. Der Nachweis erfolgt im Antragsverfahren über die Einkommensteuerbescheide.

Wofür gibt es den Effizienz-Bonus?

Fünf Prozentpunkte zusätzlich gibt es für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel nutzen oder Erdreich, Wasser beziehungsweise Abwasser als Wärmequelle erschließen. Dieser Bonus setzt keine Selbstnutzung voraus.

Warum bekomme ich nicht die volle Summe aller Boni?

Weil der Fördersatz bei 70 Prozent gedeckelt ist. Grundförderung, Klimageschwindigkeits-, Einkommens- und Effizienz-Bonus ergeben rechnerisch bis zu 85 Prozent — ausgezahlt werden höchstens 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Rechner weist diese Deckelung ausdrücklich aus.

Was sind förderfähige Kosten?

Die Obergrenze, auf die der Fördersatz angewendet wird. Sie beträgt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, zusätzlich 15.000 Euro je Wohneinheit für die zweite bis sechste und 8.000 Euro je Wohneinheit ab der siebten. Kosten oberhalb dieser Grenze bleiben unberücksichtigt und erhöhen den Eigenanteil.

Ist das Ergebnis eine Förderzusage?

Nein. Der Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung auf Basis deiner Eingaben. Über Förderfähigkeit, Höhe und Auszahlung entscheidet ausschließlich die KfW im Antragsverfahren. Programmbedingungen, Sätze, Boni und Fristen können sich ändern.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Vor Vorhabenbeginn, also bevor ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag geschlossen wird. In der Praxis wird der Vertrag deshalb häufig mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage abgeschlossen. Für den Antrag wird zusätzlich eine Bestätigung zum Antrag vom Fachunternehmen oder einem Energie-Effizienz-Experten benötigt.

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Der Fördermittel-Assistent rechnet die Förderung im Kundenvorgang, erzeugt ein Kunden-Handout als PDF und hängt die Antragsunterlagen an den Auftrag. So wird aus der Beratung ein nachvollziehbarer Vorgang statt einer Excel-Datei.

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